Inhalt
Dieser Kurs kann über Progamme der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder andere Mittel gefördert werden.
Fahrschule Klasse B (PKW )
Der Kurs beinhaltet die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse B. Die Kurse sind allgemein zugänglich. Es wird die Fahrerlaubnis nach dem neuen EU-Recht (gültig ab 19.01.2013) erworben.
Klasse B
Einschluss: AM, L
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A - mit
- zulässiges Gesamtgewicht max. 3 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Bei größeren Anhängern: Anhängerklassen siehe "BE" oder "B 96"
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)
Führerschein Klasse B (PKW: bis 3,5 t)